Klimaschutzmaßnahmen- Verschärfen statt abschwächen
Sehr geehrter Herr Thews,
mit zwei Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung den klimapolitischen Herausforderungen Rechnung tragen. Beide Vorhaben stehen in den nächsten Wochen vor der Beratung und Verabschiedung durch das Parlament:
- die Novellierung des Klimaschutzgesetzes (KSG) und
- das Klimaschutzprogramm 2023 (KSP)
Die Absichten der Regierung führen keineswegs zu der notwendigen Tempoverschärfung beim Klimaschutz, sondern zu einer Abschwächung der klimapolitischen Anstrengungen.
Die geplanten Korrekturen des KSG bedeuten, dass die bindenden Sektorenziele gekippt, Verantwortlichkeiten verschleiert und hin und her geschoben werden können, die Durchschlagskraft und Anreize für Klimaschutzmaßnahmen gemindert und die Pflicht für Sofortmaßnahmen durch behäbige Zweijahresregelung ersetzt werden sollen.
Eines der wirksamsten Instrumente der Klimapolitik wird damit deutlich abgewertet.
Mit dem KSP beschreibt die Regierung, mit welchen Maßnahmen die Klimaziele bis 2030 erreicht werden sollen. Der von der Bundesregierung eingesetzte Expertenrat für Klimafragen kommt zu dem Ergebnis, dass sich in den kommenden Jahren eine wachsende Lücke zwischen Ziel und Wirklichkeit im Klimaschutz auftut. „Das KSP entspricht nicht den Anforderungen, wie sie im Klimaschutzgesetz formuliert sind, nämlich, zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu führen“, stellen die Experten fest. Allein bis 2030 würde sich eine Klimaschuld von 200 Mio. Tonnen CO² anhäufen. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes könnte sich die Lücke sogar auf 332 Mio. Tonnen CO² aufsummieren.
Die Klimapolitik wird damit weiterhin in einem verfassungswidrigen Umfang zu Lasten zukünftiger Generationen gehen. Beim geplanten KSP handelt sich um einen Verfassungsbruch „mit Ansage“.
Der Kampf gegen die Klimakrise ist die existenzielle Herausforderung unserer Zeit. Es geht um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Die Klimapolitik der Bundesregierung wird dieser Anforderung nicht gerecht. Die Klimapolitik muss verschärft und nicht abgeschwächt werden.
Daher bitten wir Sie, der geplanten Novellierung des Klimaschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Vielmehr gilt es Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und mit denen eine Chance besteht, das 1,5 Grad des Pariser Abkommens zu erreichen.
Wir bitten Sie Ihre Haltung zu den Gesetzesvorhaben gegenüber der Öffentlichkeit in Ihrem Wahlkreis deutlich zu machen. Für unseren Brief haben wir den Weg eines offenen Briefes gewählt.
Für ein Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
( Dr. Ursula Görlich) ( Dr. Ulrich Weber)
( Christine Balzer) ( Wolfgang Balzer)
Lesedauer: 3 Min.
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